Angebote im Bereich Innovation
Förderprogramme und Beratungsangebote in und für die Region (Mecklenburg-Vorpommern)
Name des Angebots:
unternehmensWert:Mensch plus
Themenfeld: Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien
Themenfeld: Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien
Fördergegenstand:
Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse, die in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation innerhalb des Betriebes stehen.
Wer wird gefördert:
KMU
Kurzbeschreibung:
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Es gilt, Neues zu wagen und Räume zu schaffen, in denen Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten Innovations- und Lernprozesse anstoßen können. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus mit den Lern- und Experimentierräumen an.
Themenfelder/-bereiche:
Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien
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Erläuterungen:
Wie schnell können Sie auf veränderte Marktbedingungen reagieren?
Beispiele:
Beispiele:
- Aufbau eines Online-Shops als neuer „Marktplatz“ und Ergänzung zum Ladenlokal (Fliesenhandel, Konditorei, Druckerei)
- Einführung von Buchungsportalen für Online-Terminreservierungen in der Gastronomie oder bei Friseuren
- Entwicklung einer innovativen Social Media- Präsenz zur Verbesserung der Kundenbeziehung und Kommunikation für KMU im Einzelhandel
- Aufbau eines neuen Partnernetzwerks zur Ausweitung des Portfolios (z. B. für neue Smart-Home- Services in der Gebäudetechnik)
Was wird gefördert:
Externe Prozessberatung durch für unternehmensWert:Mensch plus autorisierte Prozessberater/innen
- Erstberatung
- Beratung zur Durchführung von Lern- und Experimentierräumen
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Art der Förderung:
Beratungsscheck (nach Prüfung der Fördereignung)
Höhe der Förderung:
12 Beratungstage (max. 6 Monate)
Förderquote: 80 %
Förderquote: 80 %
Förderkriterien:
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich
selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
Der Programmzweig uWM plus richtet sich in allen Bundesländern an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE), die entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- bei Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen (bei Unternehmen, deren ursprüngliche Gründung mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Änderungen der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse vernachlässigt werden);
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine/einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit) hatten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Diese Voraussetzung muss nicht nur im letzten Geschäftsjahr vor der Erstberatung, sondern auch während der Prozessberatung gegeben sein. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gehen in die Berechnung nicht ein: Bezugsgröße ist die jeweilige Regelarbeitszeit im Unternehmen, die Schwelle von 35 h Wochenarbeitszeit darf jedoch nicht unterschritten werden.
Der Programmzweig uWM plus richtet sich in allen Bundesländern an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE), die entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Programm:
unternehmensWert: Mensch plus
Träger:
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Gefördert von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Unterstützung bei Antragstellung:
Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen in Ihrer Region
Kontakt:
Erstberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Weiterführende Links:
Name des Angebots:
go-Inno
Fördergegenstand:
Förderung von externen Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.
Wer wird gefördert:
KMU
(eingeschränkt, siehe Förderkriterien)
(eingeschränkt, siehe Förderkriterien)
Kurzbeschreibung:
Nutzen Sie die BMWi-Innovationsgutscheine für eine Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements
- Identifizierung von Innovationspotenzialen
- Erstellung von Realisierungskonzepten
- Unterstützung beim Projektmanagement
Themenfelder/-bereiche:
Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagement
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Erläuterungen:
Es werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert.
Es können zwei Leistungsstufen in Anspruch genommen werden:
Es können zwei Leistungsstufen in Anspruch genommen werden:
- Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse bspw. Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit der geplanten Innovation, Zeitbedarf
- Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement bspw. Ermittlung geeigneter Technologiegeber, Begleitung durch externes Projektmanagement
Was wird gefördert:
Externe Innovationsberatung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen
Beratung in 2 Schritten (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement)
Beratung in 2 Schritten (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement)
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Art der Förderung:
Innovationsgutschein für Beratung
Höhe der Förderung:
Leistungsstufe: Potenzialanalyse (max. Anzahl Beratertage: 10; max. Wert: 5.500 €)
Leistungsstufe: Realisierungskonzept (max. Anzahl Beratertage: 25; max. Wert: 13.750 €)
Leistungsstufe: Projektmanagement (max. Anzahl Beratertage: 15; max. Wert: 8.250 €)
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Förderquote: 50 %
In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen max. 5 Beratungsgutscheine mit einem max Gesamtwert von 20.0000 € in Anspruch nehmen.
Leistungsstufe: Realisierungskonzept (max. Anzahl Beratertage: 25; max. Wert: 13.750 €)
Leistungsstufe: Projektmanagement (max. Anzahl Beratertage: 15; max. Wert: 8.250 €)
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Förderquote: 50 %
In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen max. 5 Beratungsgutscheine mit einem max Gesamtwert von 20.0000 € in Anspruch nehmen.
Förderkriterien:
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.
- die ihren Standort in Deutschland haben
- mit weniger als 100 Beschäftigten
- und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.
Programm:
go-Inno
Träger:
DLR Projektträger
Gefördert von:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Unterstützung bei Antragstellung:
Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen in Ihrer Region
Beratersuche
Beratersuche
Kontakt:
DLR Projektträger
Postadresse:
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Hotline: +49 228 3821-1518
go-inno@dlr.de
Postadresse:
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Hotline: +49 228 3821-1518
go-inno@dlr.de
Link:
Name des Angebots:
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.
Wer wird gefördert:
Unternehmen
Hochschule
Forschungseinrichtung
Hochschule
Forschungseinrichtung
Kurzbeschreibung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit den Europäischen Strukturfonds bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.
Themenfelder/-bereiche:
Sie erhalten die Förderung für:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (für Einzelunternehmen und Verbünde),
- Studien zur Durchführbarkeit,
- die Anmeldung von Schutzrechten,
- Innovationsberatungen und Dienstleistungen, die Sie bei Ihrer Innovation unterstützen,
- Prozessinnovationen und dadurch bedingte Investitionen.
Was wird gefördert:
Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen
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Art der Förderung:
Zuschuss
Höhe der Förderung:
Abhängig von Art des Vorhabens (Einzelunternehmen oder Verbund mit wissenschaftlicher Einrichtung)
- Vorhaben in Forschung und Entwicklung (FuE) bis zu 50%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% (als Einzelbetrieb max. 1,5 Millionen €, als Verbund max. 2 Millionen €)
- Durchführbarkeitsstudien: bis zu 60% (Höchstsumme: 100.000 €)
- Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50% (max. 50.000 €)
- Innovationsberatungen und Dienstleistungen, die Sie bei der Innovation unterstützen, bis zu 50% (max. 200.000 € innerhalb von drei Jahren)
- Prozessinnovationen bis zu 50% und 200.000 € je Unternehmen sowie
- für dadurch bedingte Investitionen bis zu 50% und 100.000 € je Unternehmen
Förderkriterien:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Das Vorhaben muss
Das Vorhaben muss
- Ergebnisse erzielen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum nutzen und verwerten lassen,
- dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt insbesondere für Verbundvorhaben.
Träger:
Technologie-Beratung-Institut GmbH (TBI)
Gefördert von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützung bei Antragstellung:
Nein
Fristen:
Richtlinie tritt am 31.12.2023 außer Kraft
Kontakt:
Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI)
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin
Telefon: 0385 3993 165
E-Mail: info@tbi-mv.de
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin
Telefon: 0385 3993 165
E-Mail: info@tbi-mv.de
Name des Angebots:
Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung (DigiTrans RL M-V)
Fördergegenstand:
Förderung von Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen für Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen.
Wer wird gefördert:
KMU
Start-up
Start-up
Kurzbeschreibung:
Unterstützt werden digitale Vorhaben von Start-ups und bestehenden Unternehmen.
Themenfelder/-bereiche:
Gefördert werden Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen:
- mit dem Schwerpunkt digitaler Geschäftsmodelle oder der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
- in IT-Sicherheit und Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads.
Was wird gefördert:
Investitionen in digitale Vorhaben
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Art der Förderung:
Zuschuss
Höhe der Förderung:
Förderhöhe: bis zu 50 % bei kleinen und bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen
Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zwischen 8.000 und 20.000 € betragen (in Ausnahmefällen auch bis 100.000 €)
Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zwischen 8.000 und 20.000 € betragen (in Ausnahmefällen auch bis 100.000 €)
Förderkriterien:
Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern mit
Nicht antragsberechtigt sind:
- weniger als 250 Beschäftigten und
- entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien,
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe,
- Schulträger,
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
- Unternehmen des Bergbau oder der Gewinnung von Steinen und Erden Vereine.
Träger:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Gefördert von:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützung bei Antragstellung:
Nein
Fristen:
Richtlinie tritt am 31.12.2021 außer Kraft
Kontakt:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 63630
E-Mail: info@lfi-mv.de
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 63630
E-Mail: info@lfi-mv.de
Link:
Name des Angebots:
IfU – Ideen für Unternehmen
Fördergegenstand:
In dem Projekt „IfU – Ideen für Unternehmen“ zur Förderung von Unternehmergeist entwickeln Studierende der Hochschulen Stralsund und Neubrandenburg innovative Geschäftsmodelle für kleine, mittlere und große Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Projekte umfassen beispielsweise die Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen, die Konzeption von Marketingstrategien oder auch das Personalmanagement.
Wer wird gefördert:
Unternehmen
Studierende
Studierende
Kurzbeschreibung:
In dem Projekt arbeiten Studentinnen und Studenten der Hochschule Stralsund und der Hochschule Neubrandenburg ab dem 4. Semester im Auftrag von Unternehmen an komplexen Problemstellungen und innovativen Geschäftsmodellen. In Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern und Professoren sowie unter fachlicher und organisatorischer Betreuung des Projektleiters entwickeln die Studierendenteams Geschäftsideen bis hin zum Businessplan. Zum Abschluss präsentieren und diskutieren die Projektteams ihre Ergebnisse.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit geringem Aufwand und Risiko von Studenten fachlich fundierte Lösungen und Handlungsempfehlungen, lernen frühzeitig engagierte junge Menschen kennen und knüpfen Kontakte zu den Hochschulen.
Im Gegenzug können Studierende ihr Wissen in der Praxis anwenden, lernen die Unternehmen in MV kennen und trainieren wichtige unternehmerische Fähigkeiten wie die Erarbeitung von Businessplänen.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit geringem Aufwand und Risiko von Studenten fachlich fundierte Lösungen und Handlungsempfehlungen, lernen frühzeitig engagierte junge Menschen kennen und knüpfen Kontakte zu den Hochschulen.
Im Gegenzug können Studierende ihr Wissen in der Praxis anwenden, lernen die Unternehmen in MV kennen und trainieren wichtige unternehmerische Fähigkeiten wie die Erarbeitung von Businessplänen.
Was wird gefördert:
+ Mehr Details zur Förderung
Art der Förderung:
kostenfreie Nutzung
Gefördert von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischer Sozialfonds (ESF)
Kontakt:
Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH
Am Schlosspark 4
19417 Hasenwinkel
Projektleitung: René Groh
Telefon: 03831 457098
E-Mail: groh@bdw-mv.de
Am Schlosspark 4
19417 Hasenwinkel
Projektleitung: René Groh
Telefon: 03831 457098
E-Mail: groh@bdw-mv.de
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