Angebote im Bereich Gesamtunternehmen
Förderprogramme und Beratungsangebote in und für die Region (Mecklenburg-Vorpommern)
Name des Angebots:
unternehmensWert:Mensch plus
Themenfeld: Sozialbeziehungen & Kultur
Themenfeld: Sozialbeziehungen & Kultur
Fördergegenstand:
Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse, die in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation innerhalb des Betriebes stehen.
Wer wird gefördert:
KMU
Kurzbeschreibung:
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Es gilt, Neues zu wagen und Räume zu schaffen, in denen Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten Innovations- und Lernprozesse anstoßen können. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus mit den Lern- und Experimentierräumen an.
Themenfelder/-bereiche:
Sozialbeziehungen & Kultur
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Erläuterungen:
Was bedeutet der digitale Wandel für Ihre Unternehmenskultur?
Beispiele:
Beispiele:
- Entwicklung einer Wertorientierung „Wie wollen wir arbeiten?“ zwischen jungen und erfahrenen Beschäftigten (z. B. in Hinblick auf Erreichbarkeit, Wissensaustausch, mobiles Arbeiten)
- Einführung und Nutzung von digitalen Abstimmungstools zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung
- Schaffung von Vertrauenskulturen in der digitalen Ära – „Veränderungsbereitschaft“ der Beschäftigten
Was wird gefördert:
Externe Prozessberatung durch für unternehmensWert:Mensch plus autorisierte Prozessberater/innen
- Erstberatung
- Beratung zur Durchführung von Lern- und Experimentierräumen
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Art der Förderung:
Beratungsscheck (nach Prüfung der Fördereignung)
Höhe der Förderung:
12 Beratungstage (max. 6 Monate)
Förderquote: 80 %
Förderquote: 80 %
Förderkriterien:
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- bei Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen (bei Unternehmen, deren ursprüngliche Gründung mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Änderungen der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse vernachlässigt werden);
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine/einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit) hatten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Diese Voraussetzung muss nicht nur im letzten Geschäftsjahr vor der Erstberatung, sondern auch während der Prozessberatung gegeben sein. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gehen in die Berechnung nicht ein: Bezugsgröße ist die jeweilige Regelarbeitszeit im Unternehmen, die Schwelle von 35 h Wochenarbeitszeit darf jedoch nicht unterschritten werden.
Programm:
unternehmensWert:Mensch plus
Träger:
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Gefördert von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Unterstützung bei Antragstellung:
Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen in Ihrer Region
Kontakt:
Erstberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Weiterführende Links:
Name des Angebots:
unternehmensWert:Mensch plus
Themenfeld: Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit - und Leistungspolitik
Themenfeld: Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit - und Leistungspolitik
Fördergegenstand:
Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse, die in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation innerhalb des Betriebes stehen.
Wer wird gefördert:
KMU
Kurzbeschreibung:
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Es gilt, Neues zu wagen und Räume zu schaffen, in denen Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten Innovations- und Lernprozesse anstoßen können. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus mit den Lern- und Experimentierräumen an.
Themenfelder/-bereiche:
Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit - und Leistungspolitik
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Erläuterungen:
Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft in Ihrem Unternehmen aus?
Beispiele:
Beispiele:
- Einführung eines „Schichtdoodles“ in der Pflege oder in der Produktion
- Einführung mobiler Arbeit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Umsetzung offener Büroraumkonzepte zur Verbesserung der Kultur der Zusammenarbeit
- Entwicklung von Regelungen zum Umgang mit zunehmender Transparenz und MADaten (z. B. bei der Nutzung von Tablets und Smartphones)
Was wird gefördert:
Externe Prozessberatung durch für unternehmensWert:Mensch plus autorisierte Prozessberater/innen
- Erstberatung
- Beratung zur Durchführung von Lern- und Experimentierräumen
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Art der Förderung:
Beratungsscheck (nach Prüfung der Fördereignung)
Höhe der Förderung:
12 Beratungstage (max. 6 Monate)
Förderquote: 80 %
Förderquote: 80 %
Förderkriterien:
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich
selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
Der Programmzweig uWM plus richtet sich in allen Bundesländern an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE), die entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- bei Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen (bei Unternehmen, deren ursprüngliche Gründung mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Änderungen der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse vernachlässigt werden);
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine/einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit) hatten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Diese Voraussetzung muss nicht nur im letzten Geschäftsjahr vor der Erstberatung, sondern auch während der Prozessberatung gegeben sein. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gehen in die Berechnung nicht ein: Bezugsgröße ist die jeweilige Regelarbeitszeit im Unternehmen, die Schwelle von 35 h Wochenarbeitszeit darf jedoch nicht unterschritten werden.
Der Programmzweig uWM plus richtet sich in allen Bundesländern an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE), die entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Programm:
unternehmensWert: Mensch plus
Träger:
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Gefördert von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Unterstützung bei Antragstellung:
Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen in Ihrer Region
Kontakt:
Erstberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Weiterführende Links:
Name des Angebots:
Attraktiv als Arbeitgeber durch moderne Arbeitsgestaltung (AAmAG)
Fördergegenstand:
Durch die Unterstützung der Etablierung lebensphasenorientierter Arbeitsmodelle und der Förderung einer Unternehmenskultur, die Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben als Erfolgsfaktor integriert, sollen das Arbeitgeberimage gesteigert und die gute Fach- und Führungskräfte an das Unternehmen gebunden werden.
Wer wird gefördert:
Unternehmen
Kurzbeschreibung:
Projektziel ist die Er- bzw. Überarbeitung von modernen Arbeitsmodellen für Fach- und Führungskräfte als möglichst reibungsarme Lösung für temporäre Abwesenheiten zur besseren Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben. Auch soll ein reibungsloser Wiedereinstieg ohne Karriereknick und Qualifikationsverlust ermöglicht werden. Die speziellen Bedarfe der Unternehmen werden dabei berücksichtigt sowie Personaler u/o Vorgesetzte bzgl. des Instrumentariums zur Verstetigung der Lösungen geschult.
Themenfelder/-bereiche:
Flexible Arbeitsgestaltung
Vereinbarkeitskultur
Selbstfürsorge & Arbeitsbewältigung
Wissenstransfer
Vereinbarkeitskultur
Selbstfürsorge & Arbeitsbewältigung
Wissenstransfer
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Erläuterungen:
Flexiblen Arbeitsgestaltung:
Vereinbarkeitskultur:
Selbstfürsorge & Arbeitsbewältigung:
Wissenstransfer:
- vereinbarkeitsgerechte Schichtplanung
- lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung
- Überbrückung temporärer Abwesenheiten durch Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Brückenteilzeit etc.
Vereinbarkeitskultur:
- Analyse der Beschäftigtenbedürfnisse & Möglichkeiten im Unternehmen
- Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter für Vereinbarkeitsthemen
Selbstfürsorge & Arbeitsbewältigung:
- Analyse der Beschäftigtenzufriedenheit
- Bündelung von Lösungsvorschlägen
- Eigenverantwortung gegenüber Gesundheit und Beruf
- Verbesserung von Zeit- und Selbstmanagement
- effizientere Kommunikation im Team uvm.
Wissenstransfer:
- Begleitung von Arbeitsteilungs- und Übergabeprozessen von Wissensträger/-in zu Wissensnehmer/-in
Was wird gefördert:
Individuelle Trainings, Schulungen, Workshops und Coachings
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Art der Förderung:
kostenfreie Nutzung
Förderkriterien:
Unternehmen aus den Branchen:
- Metall- & Elektroindustrie
- Ernährungswirtschaft
- Hotel- und Gaststättengewerbe
Programm:
Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern
Träger:
Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH
Gefördert von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Europäischer Sozialfond (ESF)
Projektlaufzeit:
Januar 2018 bis Dezember 2021
Kontakt:
Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH
Anna Bergmann
Telefon: 0172 9817903
E-Mail: bergmann@bdw-mv.de
Anna Bergmann
Telefon: 0172 9817903
E-Mail: bergmann@bdw-mv.de
Name des Angebots:
Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen
Fördergegenstand:
Beratung zu komplexen Fragestellungen bei der Entwicklung oder Stabilisierung des Unternehmens
Wer wird gefördert:
KMU
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Beratungen von Unternehmen zu den Themen:
- Finanzierung und Liquiditätssicherung,
- Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich Steigerung der Ressourceneffizienz,
- Optimierung von Energieeffizienz,
- Umweltmanagement,
- Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben,
- Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten sowie
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
Was wird gefördert:
Beratungsleistungen
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Art der Förderung:
Zuschuss
Höhe der Förderung:
Bis zu 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch anteilige Kosten für 15 Tagewerke und max. 900 € Tagessatz
Förderkriterien:
Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe mit mindestens vier sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Träger:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Gefördert von:
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützung bei Antragstellung:
Nein
Fristen:
Richtlinie tritt am 31.12.2023 außer Kraft
Kontakt:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA)
Schulstraße 1-3
19055 Schwerin
Telefon: 0385 557750
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Schulstraße 1-3
19055 Schwerin
Telefon: 0385 557750
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Name des Angebots:
Nachfolgezentrale MV
Fördergegenstand:
Beratende Begleitung des Nachfolgeprozesses sowie Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Unternehmensnachfolge.
Wer wird gefördert:
alle Interessierten
Kurzbeschreibung:
Für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Sicherung wertvoller Erfahrungen ist es wichtig, dass jeder Unternehmer den passenden Nachfolger findet. Um diesen unternehmerischen Generationswechsel zu unterstützen, haben das Wirtschaftsministerium MV, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern im Land gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) ein Projekt initiiert, das die Unternehmensnachfolge beratend begleitet.
Das Projekt hilft bei der Suche nach einem Nachfolger und informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Unternehmensübergabe. Fachleute unterstützen bei der Erstellung eines Übergabezeitplanes und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Branchenexperten her. Sie bieten moderierte Gespräche mit möglichen Übergebern/Nachfolgern an und geben Tipps zu einer Weiterqualifizierung.
Das Projekt hilft bei der Suche nach einem Nachfolger und informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Unternehmensübergabe. Fachleute unterstützen bei der Erstellung eines Übergabezeitplanes und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Branchenexperten her. Sie bieten moderierte Gespräche mit möglichen Übergebern/Nachfolgern an und geben Tipps zu einer Weiterqualifizierung.
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Erläuterungen:
Das Leistungsspektrum umfasst:
- Nachfolgeportal MV: interne, nicht öffentlich einsehbare Matching-Datenbank
- Veranstaltungsservice: Sensibilisierung für das Thema Unternehmensnachfolge
- Individueller Nachfolgefahrplan
- Unternehmenswertrechner: Kaufpreisplausibilisierung
- breites Netzwerk an externen Partnern
Was wird gefördert:
Unterstützung bei Suche nach geeigneter Unternehmensnachfolge
Beratungsleistungen
Beratungsleistungen
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Art der Förderung:
kostenfreie Nutzung
Träger:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert von:
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Kontakt:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Frank Bartelsen
Telefon: 0385 39555-43
Mobil: 0174 3783547
Anne-Cathrin Lüttke
Telefon: 0385 39555-42
Mobil: 0172 7234593
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Frank Bartelsen
Telefon: 0385 39555-43
Mobil: 0174 3783547
Anne-Cathrin Lüttke
Telefon: 0385 39555-42
Mobil: 0172 7234593
Link:
Name des Angebots:
IfU – Ideen für Unternehmen
Fördergegenstand:
In dem Projekt „IfU – Ideen für Unternehmen“ zur Förderung von Unternehmergeist entwickeln Studierende der Hochschulen Stralsund und Neubrandenburg innovative Geschäftsmodelle für kleine, mittlere und große Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Projekte umfassen beispielsweise die Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen, die Konzeption von Marketingstrategien oder auch das Personalmanagement.
Wer wird gefördert:
Unternehmen
Studierende
Studierende
Kurzbeschreibung:
In dem Projekt arbeiten Studentinnen und Studenten der Hochschule Stralsund und der Hochschule Neubrandenburg ab dem 4. Semester im Auftrag von Unternehmen an komplexen Problemstellungen und innovativen Geschäftsmodellen. In Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern und Professoren sowie unter fachlicher und organisatorischer Betreuung des Projektleiters entwickeln die Studierendenteams Geschäftsideen bis hin zum Businessplan. Zum Abschluss präsentieren und diskutieren die Projektteams ihre Ergebnisse.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit geringem Aufwand und Risiko von Studenten fachlich fundierte Lösungen und Handlungsempfehlungen, lernen frühzeitig engagierte junge Menschen kennen und knüpfen Kontakte zu den Hochschulen.
Im Gegenzug können Studierende ihr Wissen in der Praxis anwenden, lernen die Unternehmen in MV kennen und trainieren wichtige unternehmerische Fähigkeiten wie die Erarbeitung von Businessplänen.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit geringem Aufwand und Risiko von Studenten fachlich fundierte Lösungen und Handlungsempfehlungen, lernen frühzeitig engagierte junge Menschen kennen und knüpfen Kontakte zu den Hochschulen.
Im Gegenzug können Studierende ihr Wissen in der Praxis anwenden, lernen die Unternehmen in MV kennen und trainieren wichtige unternehmerische Fähigkeiten wie die Erarbeitung von Businessplänen.
Was wird gefördert:
+ Mehr Details zur Förderung
Art der Förderung:
kostenfreie Nutzung
Gefördert von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischer Sozialfonds (ESF)
Kontakt:
Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH
Am Schlosspark 4
19417 Hasenwinkel
Projektleitung: René Groh
Telefon: 03831 457098
E-Mail: groh@bdw-mv.de
Am Schlosspark 4
19417 Hasenwinkel
Projektleitung: René Groh
Telefon: 03831 457098
E-Mail: groh@bdw-mv.de
Link: